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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Saglam Creative Solutions GmbH für Sanierung, schlüsselfertige Projekte und Räumung unter der Marke NEU/STAND.
01Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Saglam Creative Solutions GmbH, Geiselbergstraße 58/1-2, 1110 Wien, unter der Marke NEU/STAND („wir“), insbesondere Generalsanierung, Brand- und Wasserschadensanierung, schlüsselfertige Projekte, Räumung, Verwertung und Objektübergabe. Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ebenso wie gegenüber Unternehmen, soweit einzelne Punkte nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Gegenüber Unternehmen gilt ergänzend die ÖNORM B 2110 in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese Bedingungen nichts anderes regeln.
02Besichtigung, Angebot und Kostenvoranschlag
Die erste Besichtigung ist kostenlos, sofern wir vorher nichts anderes vereinbaren. Unsere Angebote sind 30 Tage gültig.
Kostenvoranschläge erstellen wir nach bestem Fachwissen auf Grundlage der Besichtigung. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, wenn wir ihn nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnen (§ 5 KSchG). Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen informieren wir unverzüglich, sobald eine Überschreitung um mehr als 15 % absehbar ist. Ein Entgelt für einen Kostenvoranschlag verlangen wir nur, wenn wir vorher darauf hinweisen.
03Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung samt Leistungsverzeichnis.
Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, erbringen wir nach Rücksprache als Zusatzleistung. Zusatzleistungen rechnen wir zu den vereinbarten Einheitspreisen ab, sonst nach tatsächlichem Aufwand zu unseren Regiesätzen, die wir Ihnen vor Beginn nennen.
04Preise
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmen verstehen sich die Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Erbringen wir Bauleistungen an ein Unternehmen, das selbst Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (§ 19 Abs. 1a UStG).
Bei Fixpreisen – etwa bei schlüsselfertigen Projekten – ist der vereinbarte Preis für den vereinbarten Leistungsumfang bindend. Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers und bei der Besichtigung nicht erkennbare Umstände, etwa verdeckte Schäden in der Bausubstanz, sind nicht enthalten und werden nach Rücksprache gesondert beauftragt.
05Ausführung und Mitwirkung
Vereinbarte Termine halten wir ein. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben – etwa höhere Gewalt, Lieferengpässe, fehlende Freigaben oder Verzögerungen durch andere Beteiligte – verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass wir zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Objekt haben, dass Strom und Wasser zur Verfügung stehen und dass nötige Zustimmungen von Eigentümern, Hausverwaltung oder Behörden vorliegen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
06Brand- und Wasserschäden, Versicherungsfälle
Auch wenn eine Versicherung den Schaden ganz oder teilweise übernimmt, ist der Auftraggeber unser Vertragspartner. Eine direkte Abrechnung mit der Versicherung erfolgt nur, wenn wir dies schriftlich vereinbaren. Beträge, die die Versicherung nicht übernimmt, bezahlt der Auftraggeber. Auf Wunsch stellen wir Fotodokumentation, Protokolle und Rechnungen für die Versicherung zur Verfügung.
07Räumung, Verwertung und Entsorgung
Der Auftraggeber bestätigt, dass er über die zu räumenden Gegenstände verfügen darf. Wertgegenstände, Dokumente, Datenträger und persönliche Erinnerungsstücke sind vor Beginn der Räumung zu entnehmen oder ausdrücklich zu kennzeichnen. Für Gegenstände, die trotzdem zurückbleiben, übernehmen wir keine Haftung.
Mit dem Abtransport gehen die Gegenstände in unser Eigentum über. Wir verwerten oder entsorgen sie fachgerecht. Ob und in welcher Höhe Verwertungserlöse auf den Preis angerechnet werden, regelt das Angebot. Die Übergabe erfolgt besenrein mit Übergabeprotokoll und Fotos.
08Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen sind Teilzahlungen nach Baufortschritt üblich; den Zahlungsplan legen wir im Angebot fest.
Bei Zahlungsverzug verrechnen wir gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern Verzugszinsen von 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
09Übergabe und Abnahme
Nach Fertigstellung übergeben wir die Leistung gemeinsam mit dem Auftraggeber und halten Zustand und allfällige offene Punkte in einem Übergabeprotokoll fest. Geringfügige Mängel, die die Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Übernahme; wir beheben sie in angemessener Frist.
10Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmen sind erkennbare Mängel bei der Übergabe, später hervorkommende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wir haben in jedem Fall das Recht, Mängel zunächst selbst zu beheben.
11Haftung
Gegenüber Unternehmen haften wir für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ausgeschlossen ist nur die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden an Gegenständen, die uns nicht zur Bearbeitung übergeben wurden. Die Haftung für Personenschäden ist in keinem Fall beschränkt.
12Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wird ein Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikation geschlossen, können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Für die Erklärung genügt eine eindeutige Mitteilung an office@neustand.at oder an unsere Geschäftsanschrift.
Wünschen Sie, dass wir schon während der Rücktrittsfrist beginnen, und treten Sie danach zurück, bezahlen Sie den anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 16 FAGG). Kein Rücktrittsrecht besteht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen Sie uns ausdrücklich gerufen haben – etwa bei einem akuten Wasserschaden (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).
13Datenschutz
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
Sollte eine Bestimmung gegenüber Unternehmen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Stand: Oktober 2026